Du gehörst dazu- Schulintegration
Bei dieser Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche in Schulen dabei unterstützt, ihr Sozial- und Arbeitsverhalten so zu entwickeln, dass der Verbleib in der Klassengemeinschaft gesichert ist.
Das Ziel ist, dass der Schüler zukünftig selbständig am Unterricht teilnimmt.
Zielgruppe
Im Rahmen der Integrationshilfe betreuen wir Schüler von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule. Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. (§ 35a KJHG)
Ablauf der Hilfe
Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
Nach Bewilligung der Hilfe wendet sich das Jugendamt an den Caritasverband für erste Vorinformationen.
Noch vor Beginn der Hilfe nimmt der Caritasverband zu allen Beteiligen wie Familie, Schule, oder andere Institutionen Kontakt auf um:
- Das Kind/ den Jugendlichen und seine Familie kennen zu lernen.
- Die Anforderungen und die Probleme der Schule zu erfahren.
- Vereinbarungen und Absprachen mit Eltern, Schule oder anderen Einrichtungen zu treffen.
Die Hilfe beginnt mit dem ersten Hilfeplangespräch, an dem die Eltern, das Kind, ggf. andere Beteiligte, der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes und der Caritasverband teilnehmen. Hier werden der aktuelle Hilfebedarf und die individuellen Ziele vereinbart. Weitere Hilfeplangespräche finden in der Regel alle 6 Monate statt. In besonderen Fällen können die Abstände auch kürzer sein.
Das Kind oder der Jugendliche soll im erforderlichen Maße am Unterricht teilnehmen können und in den Klassenverband bzw. in die Schule integriert werden. Der Integrationshelfer übt unterschiedliche Hilfestellungen beim Schulbesuch des Kindes aus. Dabei ist er kein Zweitlehrer, sondern er unterstützt den Schüler individuell bei der Umsetzung von Aufgaben.